Willkommen

Herzlich willkommen auf den Internetseiten für unser Projekt „wohnen-selbstbestimmt“.

Die meisten Menschen mit Behinderungen wollen wohnen wie alle anderen Menschen auch. Sie dürfen nach Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) nicht gezwungen werden, in besonderen Wohnformen zu leben, stattdessen müssen sie ein Wahlrecht haben, wie sie wohnen wollen und ob sie „besondere“ Wohnformen in Anspruch nehmen wollen. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sieht ebenfalls vor, dass der Lebensbereich Wohnen für Menschen mit Behinderungen analog zu anderen Menschen geregelt ist.

Die aktuell bestehenden Einschränkungen in der Ausübung des o. g. Wahlrechtes werden in NRW durch den Mangel an bezahlbarem und barrierefreiem Wohnraum deutlich verschärft. Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, die Investoren haben in der Regel nur dann Interesse daran, bezahlbaren Wohnraum zu erstellen, wenn er sich aufgrund der Nachfrage oder durch besondere Förderkonditionen profitabel an Menschen ohne oder mit Behinderung vermieten lässt. Anbieter der Freien Wohlfahrtspflege füllen oftmals diese Lücke, was Menschen mit Behinderungen in eine doppelte Abhängigkeit vom Vermieter und Dienstleister führt. Zurzeit zielen die aktuellen Bedingungen zur Schaffung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen sowie die Systematik der Finanzierung von Unterstützungsleistungen regelhaft auf die Errichtung und den Betrieb von Zweckimmobilien mit 24 Plätzen ab. Die klassische 24er-Wohnheim-Einheitsnorm – überwiegend in Gruppenstrukturen – entspricht weder den bekannten Wohnwünschen von Menschen mit Behinderungen und deren Rechten noch fachlichen wie wissenschaftlichen Erkenntnissen (vgl. Seifert, 2010). Menschen mit komplexen Behinderungen und hohem Unterstützungsbedarf sind von dieser Problematik in besonderer Weise betroffen.

In NRW existieren vereinzelt modellhafte Wohnprojekte, die versuchen diesen Ansprüchen gerecht zu werden. Aber: Diese sind in der Regel hinsichtlich Investitions- und Betriebskosten nicht auskömmlich finanziert. Wenn das Ziel der Schaffung von gleichberechtigten Wohn- und Versorgungsangeboten für Menschen mit Behinderung realisiert werden soll, müssen sich die bestimmenden Rahmenbedingungen und Grundlagen verändern. Das Projekt beruht auf der Grundannahme, dass in Nordrhein-Westfalen das Wissen, was zu diesen dringend benötigen Veränderungen gebraucht wird, bereits vorhanden ist und folglich zusammengetragen, bewertet und verknüpft werden muss.

Das Projekt besteht aus drei aufeinander aufbauenden Projektphasen, die alle in einem transdisziplinären Forschungsansatz bearbeitet werden. Zunächst werden die aktuellen Probleme, Rahmenbedingungen und Herausforderungen bei der Planung und Realisierung von Wohn- und Versorgungsangeboten für Menschen mit Behinderungen herausgearbeitet. Bereits erprobte Best-Practice- Ansätze fließen darin ein. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse werden in der zweiten Phase, vorerst unabhängig von den bestehenden gesetzlichen Rahmenbedingungen, Lösungsansätze für selbstbestimmte Wohn- und Unterstützungskonzepte für Menschen mit Behinderungen entwickelt. In der abschließenden Projektphase wird dann heraus-gearbeitet, welche Modifikationen bereits heute realisierbar sind. Darüber hinaus sind die notwendigen Rahmenbedingungen und Grundlagen für selbstbestimmte Wohn- und Unterstützungskonzepte zu entwickeln und im Abgleich zu den aktuellen die konkret notwendigen Anpassungsempfehlungen zu erarbeiten.