Vorhandene Wohnangebote: aktuelle Situation

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in NRW ist bekannt (MBWSV 2015). Die aktuellen Verbesserungen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus haben nicht zu einer Verbesserung der Wohnangebote für Menschen mit Behinderung geführt. In NRW existieren in Trägerschaft verschiedener Träger der Freien Wohlfahrtspflege diverse Projekte, die den Weg vom Wohnheim hin zum „normalen“ Wohnen erprobt haben. Der Stiftungsbereich Bethel.regional der v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel bietet in 18 Gebietskörperschaften Westfalens fachlich spezialisierte und wohnortnahe Unterstützungsleistungen mit dem Schwerpunkt Eingliederungshilfe Wohnen an und hat in der Vergangenheit in Kooperation mit Partnern (Investoren, gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften etc.) ebenfalls solche „Prototypen“ entwickelt und realisiert. Diese orientieren sich an den Prinzipien Personenorientierung, Lebensweltorientierung, Unterstützungsleistungen aus einer Hand und sozialräumliche Orientierung.

Diese Konzepte waren allerdings nur mit erheblicher finanzieller Eigenleistung durch den Träger einmalig möglich und mit besonderen Vereinbarungen zur Unterstützung in diesen Kontexten realisierbar. Solange die Regelfinanzierung solcher Angebote für Investition wie Unterstützung noch in weiter Ferne liegt, profitieren nur vereinzelte Klientinnen und Klienten von entsprechend innovativen Entwicklungen.

Wesentliche Hemmnisse bei der Schaffung des dringend erforderlichen Wohnraumes stellen die unterschiedlichen Förderbereiche (BWB, WFB1), Zuständigkeiten, Regelwerke, gesetzlichen Vorgaben, die Finanzierung und die Fördermöglichkeiten dar. Die o. g. „Prototypen“ waren nur mit erheblichem Eigenkapitaleinsatz realisierbar. Für die notwendigen neuen und innovativen Wohnformen für Menschen mit Behinderung sind die Rahmenbedingungen und Grundlagen für die Finanzierung zur Schaffung von adäquatem Wohnraum in NRW weiterzuentwickeln.

Aktuell sind bei der Schaffung von Wohnangeboten im Rahmen der BWB weitere Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien und Vorgaben einzuhalten, beispielsweise die Grundlagen zur Förderung einer Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in der jeweils gültigen Fassung. Sowohl diese Vorgaben als auch die Finanzierungssystematik (45 m² pro Platz * Kostenhöchstwert) lassen eine wirtschaftliche Errichtung kleiner Wohneinheiten kaum zu. Im Ergebnis entstehen häufig klassische Wohnheime mit einem kleinen individuellen Bereich und dem „Zwang zur Gemeinschaft“, der nicht dem normalen Wohnen entspricht.

Bei der Schaffung von Wohnangeboten im Rahmen der WFB entstehen aktuell Wohnungen auf dem Standard des öffentlich geförderten Wohnungsbaus. In der Finanzierungssystematik und der Refinanzierung über die Miete werden aber besondere bauseitige Anforderungen, die bei Klientinnen und Klienten mit hohem Unterstützungsbedarf deutlich über die Barrierefreiheit hinausgehen, nicht in ausreichendem Maß berücksichtigt (Brandschutz, assistive Technologien, Rufsysteme, Anforderungen an Materialität …). Zudem ist die Refinanzierung notwendiger gemeinschaftlich genutzter Räumlichkeiten oder von Räumen, die zur Erbringung der Unterstützungsleistungen erforderlich sind, nicht eindeutig und auskömmlich geregelt.

Zu beachten sind zudem Wechselwirkungen zwischen den Wohn- und Unterstützungsangeboten. Heute ist es in der Regel so, dass Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, insbesondere wenn dieser auch nachts zu decken ist, auf klassische Wohnheime verwiesen werden. Auch die Unterstützungsleistungen müssen den alternativen Wohnkonzepten angepasst werden und z. B. Refinanzierungslösungen für die Unterstützung im Sozialraum zulassen.